Beschluss vom Amtsgericht Hamm - 32 FH 5/18

Tenor

1.

Gegen die Kindesmutter T1 wird wegen des Verstoßes gegen die Entscheidung des Tribunal des Grande Instance Toulouse vom 13.04.2018 (R. G. no 17/20881), das Kind L1, geboren 00.00.2010, an den Kindesvater herauszugeben, gem. § 89 Abs. Abs. 1 S. 2 FamFG Ordnungshaft von 60 Tagen festgesetzt.

2.

Der Kindesmutter werden die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens bei einem Verfahrenswert von 5000 € auferlegt.


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