Urteil vom Amtsgericht Herford - 12 C 116/10

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin2.628,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 279,59 € seit dem 01.02.2006, sowie von weiteren 2.348,57 € seit dem 16.07.2010 zu zahlen.

2.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 265,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.07.2010 zu zahlen.

3.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

4.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen den Beklagten zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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