Urteil vom Amtsgericht Herne - 3 C 193/00

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 700,00 DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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