Urteil vom Amtsgericht Herne - 5 C 136/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit geleistet haben.


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