Urteil vom Amtsgericht Herne - 20 C 507/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die auf ihrem Grundstück zum Grundstück des Klägers hin befindliche Zaunkonstruktion, bestehend aus einer Kombination aus Maschendrahtzaun und Bambuselementen, zu entfernen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 1/5 dem Kläger, zu 4/5 den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.