Urteil vom Amtsgericht Herne - 5 C 167/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 402,82 Euro (in Worten: vierhundertzwei Euro und zweiundachtzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO).


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