Urteil vom Amtsgericht Herne - 20 C 535/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, im Hinblick auf den Kläger zu 2) als unzulässig, im Hinblick auf die Klägerin zu 1) bezogen auf den Antrag zu 1) als unzulässig und im übrigen als unbegründet.Auf die Widerklage werden die Kläger zu 1) und zu 2) verurteilt, die längs der Grenze zwischen den Grundstücken … und … in … errichtete Abgrenzung aus Leitplanken zu beseitigen.Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreites.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 115 % der beizutreibenden Beträge abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.Der Streitwert wird festgesetzt auf 5.000,- € (Klage: 4.000,- €; Widerklage: 1.000,- €).


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