Urteil vom Amtsgericht Herne - 9 C 130/10

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 790,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2010 zu zahlen, sowie den Kläger von Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte O in Höhe von 272,87 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 56% und den Beklagten zu 44% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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