Urteil vom Amtsgericht Herne-Wanne - 14 C 305/12

Tenor

1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 416,60 EUR (in Worten: vierhundertsechzehn Euro und sechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.) Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 86 % und der Beklagte 14 %.

3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu leistenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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