Urteil vom Amtsgericht Höxter - 4 Ls 131/12

Tenor

         Der Angeklagte wird wegen Computerbetruges in 54 Fällen

         zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten

        verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

        Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen

         Auslagen.

               §§ 263a Abs. 1, 2, 263 Abs. 3 Nr. 1, 53, 56 StGB


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