Beschluss vom Amtsgericht Ibbenbüren - 9a M 599/02

Tenor

wird der Pfändungs-und Überweisungsbeschluß vom 11.6.2002 dahin ergänzt, dass das Kind ..........., geboren am 22. November 1988, nur mit einem Betrag von 97,50 EUR

als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.