Urteil vom Amtsgericht Ibbenbüren - 97 Lw 8/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, folgende Grundstücke mit Wirkung zum Ablauf des 30.09.2014 zu räumen und an die Klägerin als Gesamtgläubiger herauszugeben:

Grundbuch von I, Flur XX, Flurstück XX, hiervon eine Teilfläche zur Größe von 10,5312 ha (Feldblock Nr. XXXX, umrandete Fläche auf der Luftbildaufnahme gemäß Anlage 1).

Grundbuch von I, Flur XX, Flurstück XX zur Größe von 2,0888 ha.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 940 Euro vorläufig vollstreckbar.


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