Urteil vom Amtsgericht Ibbenbüren - 30 C 66/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 222,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2014 zu zahlen.

Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte L und Kollegen in Höhe von 83,53 € freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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