Urteil vom Amtsgericht Iserlohn - 42 C 438/88

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.482,93 DM und 4 % Zinsen seit dem 19.08.1988 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

oder Hinterlegung von 1.600,-- DM abwenden, falls der Kläger

nicht Sicherheit in derselben Höhe leistet


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