Urteil vom Amtsgericht Iserlohn - 42 C 496/06

Tenor

  • 1. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 3.254,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2006 zu zahlen.

  • 2. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 1.193,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2006 zu zahlen.

  • 3. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 366,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2006 und die Beklagte zu 2) darüber hinaus weitere 16,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 4. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 24% und der Beklagte zu 1) darüber hinaus zu weiteren 42%, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin zu 11 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin zu 7 %, die Gerichtskosten tragen der Beklagte zu 1) zu 66% und die Beklagte zu 2) zu 24% und die Klägerin zu 10%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

  • 5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen den Beklagten zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagten zu 2) bleibt vorbehalten die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrtages abzuwenden, es sei denn, dass die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.