Beschluss vom Amtsgericht Iserlohn - 9 Ls 4/11

Tenor

1.

Die Erinnerung der Staatskasse vom 18.05.2011 wird als unbegründet zurückgewiesen.

 

2.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, eine Kostenerstattung erfolgt nicht.

 

3.

Der Verfahrenswert wird auf 282,03 Euro festgesetzt.


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