Urteil vom Amtsgericht Iserlohn - 41 C 204/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.06.2011 zu zahlen.

Die Klage im Übrigen und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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