Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Iserlohn - 44 C 139/12

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 764,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2012 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin den durch die Inanspruchnahme der B AG als Vollkaskoversicherung im Rahmen des Unfallereignisses vom 18.04.2012 entstandenen Höherstufungsschaden zu 2/3 zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung leistet.

Der Streitwert wird auf 2.694,62 € und ab dem 13.02.2013 auf 1.264,04 € festgesetzt.


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