Beschluss vom Amtsgericht Jülich - 7 M 208/02

Tenor

Die Erinnerung der Stadt Linnich gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die eidesstattliche Versicherung abzunehmen, wird auf Kosten der Gläubigerin z u r ü c k g e w i e s e n.


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