Urteil vom Amtsgericht Jülich - 11 C 32/15

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2015 zu zahlen.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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