Beschluss vom Amtsgericht Jülich - 10 F 618/16

Tenor

In der Familiensache A gegen B wird die dem Verfahrensbeistand Patrick Y aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 0,00 € festgesetzt.

Herr Patrick Y aus Düren wurde durch Beschluss vom 16.12.2016 zum Verfahrensbeistand für die Kinder C und D bestellt.

Die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Verfahrensbeistandschaft liegen vor (§ 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG).


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