Beschluss vom Amtsgericht Kempen - 18 F 19/13

Tenor

1.

Die am 24.05.2012 vor dem Standesamt K unter der Heiratsregisternummer geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

2.

Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.

3.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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