Beschluss vom Amtsgericht Kempen - 3 OWi-13 Js 489/13-72/13

Tenor

Auf die Erinnerung des Betroffenen vom 00.00.00 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 00.00.00 dahingehend abgeändert, dass die der Betroffenen aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 765,76 Euro (siebenhundertfünfundsechzig Euro und sechsundsiebzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 00.00.00 festgesetzt werden.


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