Beschluss vom Amtsgericht Kerpen - 15 II 27/96

Tenor

Der auf der Eigentümerversammlung vom 2.4.1996 gefaßte Beschluß zur Genehmigung der Jahresabrechnung 1994/95 wird insofern für unwirksam erklärt, als in den Einzelabrechnungen der Wohnungseigentümer eine unterschiedslose Verrechnung aller Einnahmen mit den anteiligen Ausgaben vorgenommen wurde. Darüber hinaus ist die Abrechnung um eine korrekte Wiedergabe der Kontenstände zu ergänzen.

Die dem Verwalter gewährte Entlastung wird für ungültig erklärt.

Die Verfahrenskosten werden dem Verwalter auferlegt.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten findet nicht statt.


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