Urteil vom Amtsgericht Kerpen - 21 C 11/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.271,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2004 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Be-trages vorläufig vollstreckbar.


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