Urteil vom Amtsgericht Kleve - 2 C 110/87

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.551,68 DM zu zahlen nebst 4 % Zinsen seit dem 03.04.1987. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt 15/100, die Beklagte trägt 85/100 der Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von 1.900,-- DM vorläufig vollstreckbar.


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