Urteil vom Amtsgericht Kleve - 2 C 92/96

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1. und die Klägerin zu 2. jeweils 2.176,-- DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 08.12.1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 3.000,-- DM. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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