Urteil vom Amtsgericht Kleve - 3 C 582/98

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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