Urteil vom Amtsgericht Kleve - 28 C 55/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger freizustellen von Kosten anwaltlicher Tätigkeit zur Rechtsverfolgung aus dem Verkehrsunfall vom 28.08.2004 in E2 durch Zahlung von € 85,21 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2004 an Rechtsanwalt T, E-Straße, ####1 E.Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger freizustellen von Kosten anwaltlicher Tätigkeit durch Zahlung von € 26,39 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.11.2004 an Rechtsanwalt T, E-Straße, ####1 E.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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