Urteil vom Amtsgericht Kleve - 28 C 113/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

 

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die klagende Partei kann die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung von 110% des beizubringenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in dieser Höhe leisten.


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