Beschluss vom Amtsgericht Kleve - 18 XVII 152/12

Tenor

wird die für die Betroffene geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender

Maßgabe:

Der Aufgabenkreis des Betreuers Rechtsanwalt x wird erweitert und

umfasst jetzt insgesamt:

die Gesundheitsfürsorge, Angelegenheiten der Pflegeversicherung und der

ambulanten Pflege, alle Vermögensangelegenheiten, Befugnis zum Empfang von Post, die Aufenthaltsbestimmung, Heimangelegenheiten, Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Ämtern, Wohnungsangelegenheiten und Immobilienangelegenheiten.

Frau x bedarf zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften in den Bereichen:

die Gesundheitsfürsorge, alle Vermögensangelegenheiten und alle Vertragsangelegenheiten, der Zustimmung des für solche Angelegenheiten bestellten Betreuers.

Das Gericht wird spätestens bis zum 10.04.2021 erneut prüfen, ob die Hilfe durch Betreuung weiter erforderlich ist.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.


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