Urteil vom Amtsgericht Köln - 206 C 85/95

Tenor

Die Klage wird abgewiesen,

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuleiner,

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung des Beklagten durch Sicher- heitsleistung in Höhe von 700,- DM abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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