Urteil vom Amtsgericht Köln - 221 C 376/97

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagten 1.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1997 zu zahlen.

Die Kosten tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung durch die Beklagten durch Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 1.800,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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