Urteil vom Amtsgericht Köln - 217 C 612/00

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.133,81 DM nebst 5 % Zinsen über dem

Basiszinssatz seit dem 17.01.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages

vorläufig vollstreckbar.


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