Urteil vom Amtsgericht Köln - 203 C 495/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte von der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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