Urteil vom Amtsgericht Köln - 146 C 108/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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