Urteil vom Amtsgericht Köln - 120 C 111/03

Tenor

Unter Abweisung im übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt , an die Klägerin 1.274,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %b- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.2. 02 zu zahlen

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 8 % , die Beklagten als Gesamt-schuldner zu 92 % .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Kläge-rin zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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