Urteil vom Amtsgericht Köln - 117 C 269/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 340,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 01.07.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden und vom Kläger zu zahlen sind, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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