Urteil vom Amtsgericht Köln - 120 C 280/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden , falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet .


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