Urteil vom Amtsgericht Köln - 126 C 444/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.


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