Urteil vom Amtsgericht Köln - 261 C 536/04

Tenor

1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin

655,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2004 zu zahlen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 56% und die Beklagten

als Gesamtschuldner zu 44%.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.