Urteil vom Amtsgericht Köln - 268 C 480/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48,90 € zzgl. Zinsen i. H. von 5 %-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2004 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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