Urteil vom Amtsgericht Köln - 122 C 70/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger € 1187,26 nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 21/100 die Kläger, zu 79/100 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn nicht die Kläger ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.


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