Urteil vom Amtsgericht Köln - 129 C 70/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 866,18 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 %, die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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