Urteil vom Amtsgericht Köln - 146 C 66/05

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 05.07.2005

- 146 C 66/05 - wird aufrechterhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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Referenzen

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