Urteil vom Amtsgericht Köln - 126 C 627/04

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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