Urteil vom Amtsgericht Köln - 222 C 210/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 183,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 26,24 € seit dem 06.09.2004, 06.10.2004, 06.11.2004, 06.12.2004, 06.01.2005, 06.02.2005 sowie 06.03.2005 zu zahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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