Urteil vom Amtsgericht Köln - 268 C 198/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 179,91 € nebst Zinsen i. H. von

5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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