Beschluss vom Amtsgericht Köln - 71 IN 564/05

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 29.9.2005 wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Gegenstandswert: bis 300,00 Euro


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