Beschluss vom Amtsgericht Köln - 207 C 535/05

Tenor

Den Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, der Verfügungsbeklagten zu 1) durch Beschluß und der Verfügungsbeklagte zu 2) durch Urteil, das Grundstück C-straße Köln nebst dem darauf befindlichen Einfamilienhaus und Garage an die Verfügungskläger herauszugeben.

Die Gerichtskosten tragen die Verfügungsbeklagten zu 1/3 als Gesamtschuldner und der Verfügungsbeklagte zu 2) zu weiteren 2 /3. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Verfügungsbeklagten jeweils selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Verfü-gungskläger tragen die Verfügungsbeklagten zu 52 % als Gesamtschuldner zu und zu weiteren 48 % der Verfügungsbeklagte zu 2).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Verfügungsbeklagten wird es nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6000 € abzuwenden, wenn nicht die Verfügungskläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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